KILLSWITCH ENGAGE · FLOGGING MOLLY · WIZO
SICK OF IT ALL · DANKO JONES · CONVERGE · SUICIDAL TENDENCIES · NAPALM DEATH
ALEXISONFIRE · CROWBAR · MAROON · THE HAUNTED · EVILE · THE MAHONES · SONDASCHULE · GAMA BOMB · BLURRED BY RAIN · PARACHUTES
Allgemeine Geschäftsbedingungen Open Air "Rock am Bach"

ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

    - Das OpenAir "Rock am Bach" ist eine Veranstaltung der SF SAAREVENT FESTIVAL GmbH, im Folgenden der Veranstalter genannt.
    - Das Festival findet bei jeder Witterung im Freien statt. Der Veranstalter behält sich, im Falle höherer Gewalt, insbesondere Unwetter o.ä. die Veranstaltung abzusagen. Schadensersatzansprüche sind dann ausgeschlossen.
    - Den Anweisungen des Personals ist unbedingt Folge zu leisten.
    - Dem Besucher ist bekannt und bewusst, das die Lärmbelastung auf dem Festivalgelände über den Grenzwerten der DIN 1595 liegen kann. Mit dem Erwerb des Tickets verzichtet er auf die Geltenmachung von Schmerzensgeld und Schadensersatz.
    - Der Veranstalter behält sich das Recht vor, ohne vorherige Ankündigung die Einlasszeiten zu ändern.
    - Das Mitbringen von Glaswaren und Getränkedosen ist verboten. Es dürfen keine Getränke und Lebensmittel mit auf das Festivalgelände gebracht werden. Ausgenommen hiervon sind Parkplatz und Campingplatz.
    - Mit dem Erwerb der Eintrittskarte akzeptiert der/die Erwerber/in Eintrittskarteninhaber/in die Vertragsbedingungen des Veranstalters.
    Eine Abgabe von Alkohol findet nur in den Grenzen des § 9 JschG statt. Der Veranstalter kann wegen der Vielzahl der Zuschauer nur stichprobenartige Kontrollen zum Verzehr gem. § 9 I JschG durchführen. Daher übernimmt der Veranstalter keinerlei Haftung für daraus entstehende Schäden, gleich welcher Art. Eltern und Erziehungsberechtigte sowie volljährige Aufsichtspersonen haften für die Ihnen anvertrauten Minderjährigen.

PROGRAMM

- Der Veranstalter hat keinerlei Einfluss auf Gestaltung und Inhalt der Darbietung der Künstler/innen. Er übernimmt hierfür auch keinerlei Haftung: Die Inhalte spiegeln nicht die Meinung des Veranstalters, seiner gesetzl. Vertreter, Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen wider.
- Der Veranstalter behält sich das Recht vor, ohne vorherige Ankündigung das Programm zu ändern.

Ton- und Filmaufnahmen

- Ton-, Film- und Videoaufnahmen von den am Festival auftretenden Künstler/innen, auch für den persönlichen Gebrauch, sind grundsätzlich untersagt.
- Der Veranstalter weist darauf hin, dass der Missbrauch strafrechtlich verfolgt werden kann.
- Im Falle von Zuwiderhandlung gegen diese Bestimmungen, insbesondere bei Veröffentlichung allfälliger Aufnahmen von auftretenden Musikerinnen und Musikern im Internet, lehnt der Veranstalter jegliche Haftung ab.

KARTENVORVERKAUF / FRüHBUCHERAKTION

- Werden dem Käufer Eintrittskarten übersandt und sollten diese verloren gehen, trägt der Käufer kein Risiko. Durch die Auftragsnummer ist eine eindeutige Karten- und Käuferidentifizierung durch den Veranstalter möglich. In diesem Fall werden Ersatzkarten für den berechtigten Kartenkäufer an der Abendkasse hinterlegt. Achtung: Betrug wird vom Veranstalter strafrechtlich verfolgt!
- Bei Zahlungseingang bis drei Tage vor der Veranstaltung, werden nach Zahlungseingang die Karten per Post versandt. Bei späterem Zahlungseingang werden die Karten an der Abendkasse zur Abholung hinterlegt.
Bei Aushändigung der Karten an der Abendkasse, ist der Erwerber bzw. Inhaber verpflichtet, einen amtlichen Lichtbildausweis mitzuführen und diesen auf Verlangen an der Abendkasse vorzuzeigen.
- Reservierte und noch nicht bezahlte Karten, die zur Abholung und Bezahlung an der Abendkasse hinterlegt sind, müssen bis dreißig Minuten vor Veranstaltungsbeginn abgeholt und bezahlt werden. Danach behält sich der Veranstalter bei entsprechender Kartennachfrage das Recht vor, die verbindlich reservierten Eintrittskarten an andere Interessenten weiter zu verkaufen.

Das neue Fernabsatzgesetz
- Das neu verabschiedete Fernabsatzgesetz sieht ein generelles Widerrufs- oder Rückgaberecht des Käufers vor.
- Ausnahmen vom neuen Fernabsatzgesetz sind u.a., bei Reservierungsdienstleistungen wie z.B. Eintrittskartenverkauf vorgesehen. Das bedeutet: die Kartenbestellung ist verbindlich!

ZUGANG ZUM FESTIVALGELäNDE

Sicherheit
- Der Ordnungsdienst des Veranstalters führt am Eingang und entlang dem Festivalareal, während der gesamten Dauer der Veranstaltung, Sicherheits- und Einlasskontrollen durch.
- Den Anordnungen des Ordnungsdienstes ist unbedingt Folge zu leisten.
- Der Ordnungsdienst führt in Zusammenarbeit mit den örtlichen Polizeibehörden, stichprobenartig Taschenkontrollen und Leibesvisitationen durch.
- Das Recht, den Einlass aus wichtigem Grund (gegen Rückerstattung des Nennwertes der Eintrittskarte) zu verwehren, bleibt vorbehalten. Die Nichteinhaltung der vorliegenden Vertragsbedingungen kann ein wichtiger Grund darstellen.
- Das Mitbringen von Glaswaren, Getränkedosen, Getränken allgemein, spitzen und pyrotechnischen Gegenständen sowie Waffen ist generell untersagt. Bei Nichtbeachtung erfolgt Verweis aus dem Festivalgelände.
- Weitere rechtliche Schritte behält sich der Veranstalter vor. Bei jeglicher Zuwiderhandlung, insbesondere bei Widerstand gegen den Ordnungsdienst gleich welcher Art, behält sich der Veranstalter das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten, und den Besucher vom Gelände zu verweisen.

Rückerstattungsanspruch
- In keinem Fall besteht Rückerstattungsanspruch auf den Kaufpreis von Eintrittskarten.

Weiterverkauf von Eintrittskarten
- Der Erwerb von Eintrittskarten und Freikarten zwecks Weiterverkaufs ist generell untersagt. Der Veranstalter führt entsprechende Kontrollen durch.
- Verstöße werden in jedem Fall bestraft. Kaufe Eintrittskarten nur über die von dem Veranstalter bekannt gemachten Kanäle!

PARKEN

- Parken auf dem Festivalgelände ist strengstens untersagt.
- Widerrechtlich abgestellte Fahrzeuge werden ohne Voranmeldung und auf Kosten des Halters abgeschleppt (Der Fahrzeughalter wird gebührenpflichtig, sobald der Abschleppwagen bestellt ist).
- Beim Parken ist den Anweisungen des Ordnungsdienstes unbedingt Folge zu leisten.
- Der Parkplatz ist am Freitag, den 09.07.2010 ab 10:00 Uhr geöffnet und schließt am 11.07.2010 um 12:00 Uhr.
- Das Parken von Fahrzeugen erfolgt auf eigene Gefahr.

SCHADENSERSATZ

- Schadenersatzansprüche aus positiver Vertragsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, soweit der Veranstalter, sein gesetzlicher Vertreter oder seine Erfüllungshilfen nicht vorsätzlich oder grobfahrlässig gehandelt haben.
- Schadensersatz aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug ist ausgeschlossen, im übrigen auf die Rückerstattung des Ticketpreises beschränkt.




Nedstat Basic - Free web site statistics